Das Domkapitel von Ermland im Mittelalter

Author: B. Pottel, Borna-Leipzig 1911. Page 89

 

b) Verhältnis des Kapitels zum Kollegiatstift,,aller Heiligen” in Guttstadt.

            Wie in der Einleitung bereits erwähnt, war das Kollegiatstift gemeinsam von Bischof und Domkapitel gegründet und mit drei Kanonikaten und Präbenden ausgestattet worden, 682) Von Hermann von Prag (1337 bis 1349) und den Domherren wurde es 1343 von Pettelkau bei Braunsberg nach Glottau bei Guttstadt verlegt, die Zahl seiner Stiftstellen auf acht erhöht und mit einer von seinen Präbenden die Pfarrstelle im Kirchdorfe Schalmey vereinigt, 638) 1347 inkorporierten Bischof und Domkapitel dem Stiftkollegium die pfarrkirche in Guttstadt, 684) wohin es spater selbst verlegt wurde.

            An seiner Spitze standen ein Propst – Primicerius – und ein Dekan; es besaß von Anfang an einen bedeutenden, seit 1356 635) wesentlich vergroßerten Landbesitz mit allen Rechten, Freiheiten, der höheren und niederen Gerichtsbarkeit, mußte aber zur Anerkennung der Souveränität und Lehnshoheit an Bischof und Domkapitel eine Abgabe zahlen. Jener war der Oberherr des Stiftskollegiums, hatte die Provision über alle Stifts- und Vikarienstellen sowie die Aufsicht über die Lehens- weise und den Gottesdienst der Kanoniker. 636)

            Über die Beziehungen zum Domkapitel in Frauenburg laßt sich folgendes sagen:

            Einem Domhernn stand es frei, mit einem Mitglied des Kollegiatstiftes zu tauschen, indem der Bischof den gegenseitigen Austausch vollzog und durch Investitur mit dem Ringe die beiderseitigen Kanoniker einsetzte. Dabei durfte der von der Kathedralkirche an das Stift gehende Domherr nicht persönlich an der Kirche des heiligen Erlösers zu Guttstadt residieren, um seine Präbende zu erhalten, nicht aber dessen Nachfolger. 686) Ein solcher Austausch ist bis 1427 nur einmal uberliefert; 686) es ist auch sonst nirgends zu finden , daß die Frauenburger Kanoniker neben ihrer Dompräbende eine Prälatur oder Stiftsstelle am Kollegiatstift innegehabt haben. Wahrscheinlich sind die Präbenden in Guttstadt nicht allzu ertragreich gewesen, 687) so daßsie den Mitgliedern des Domkapitels nicht besonders begehrenswert erschienen sein mögen. Das Domstift oder dessen Administrator in spiritualibus besaß ferner das Bestätigungsrecht bei Neubesetzung einer dauernden Vikarie an der dem Stifte inkorporierten Pfarrkirche zu Guttstadt bei einer etwaigen Vakanz des bischöflichen Stuhles, wobei jedoch das Oberbestätigungsrecht des Bischofs immer gewahrt blieb. 689)

            Nach alledem ist der Einfluß des Kapitels auf das Kollegiatstift gegenüber der bischöflichen Oberhoheit in mittelalterlicher Zeit nir ein ziemlich beschränkter gewesen.

 


The Cathedral Chapter of Ermland in the Middle Ages

Author: B. Pottel, Borna-Leipzig 1911. Page 89

 

 

 

b) Relation of the chapter to the Kollegiatstift, all holy ones, in Guttstadt.

 

The foundation was typical with a bishop and cathedral chapter based and equipped with three canon lawyers and subdivisions, 682). At the behest of Bishop Hermann of Prague (1337 to 1349), the seat of the foundation was moved in 1343 from Pettelkau near Braunsberg to Glottau near Guttstadt. This move increased the number of its chapter places to eight, increased by one of its subdivisions by the inclusion of the important parish, the church village of Schalmey, 638). In 1347 the church in Guttstadt was incorporated into the foundation and the bishop and cathedral chapter was later moved there.

 

At its head was a dean of pastors and a deacon; it possessed from the outset important land ownerships with all rights, liberties, and the higher and low courts jurisdictions. These rights were substantially expanded after 1356, 635).  The chapters had however to acknowledge the sovereignty and leading sovereignty of the bishop and his cathedral chapter and had taxes to pay. That bishop was the ranking member of the foundation and had dominion over all its subdivisions as well as the supervision over the fiefs and the services of the canon lawyers. 636)

 

 


 

 

 

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